Folgende Dienstleistungen der Gematik sind bei uns verfügbar
E-Rezept: Das elektronische Rezept oder E-Rezept (eRP) kann dann von uns erstellt werden, wenn im jeweiligen Quartal die Versicherungskarte (eGK oder elektronische Gesundheitskarte Ihrer gesetzlichen Versicherung) bei uns eingelesen ist. Dies kann nicht telefonisch oder per APP erfolgen sondern muss zum aktuellen Stand in der Praxis geschehen. Danach können Rezepte für die Dauer des laufenden Quartals elektronisch erstellt werden und per eGK in jeder deutschen Apotheke eingelöst werden. Auch grüne Rezepte sind als E-Rezept möglich.
Ausgedrucktes E-Rezept: Auf Wunsch kann ein eRP auch als QR-Code ausgedruckt werden und über den QR-Code bei Internet-Apotheken eingelöst werden. Der QR-Code kann nicht elektronisch verschickt werden sondern muss in der Praxis abgeholt werden.
Klassisches, rosafarbenes Rezept: Patienten die dem Sozialversicherungsabkommen (SVA) mit einem Nachbarstaat unterliegen können nur das klassische, rosafarbene Rezept bekommen.
Privatrezepte (blau) und BTM-Rezepte (Betäubungsmittelrezepte) können aktuell nur als Papierrezept ausgestellt werden.
KIM-Arztbrief: Der elektronische Arztbrief ist bei uns sowohl im Versand wie auch im Empfang in unser Praxisverwaltungssystem eingebaut und wird auch genutzt. Bedingung ist, dass auch der Empfänger an den entsprechenden Service angeschlossen ist.
Elektronische Arbeitsunfähigbeitsbescheinigung: Die elektronische AU oder eAU wird bei uns seit längerem genutzt. Sie wird direkt an die Krankenkasse und auch an die an die Gematik angeschlossenen Arbeitgeber übermittelt. Patienten bekommen eine gedruckte Quittung.
Zukunft: Das eBTM-Rezept soll 7/2025 kommen. Die Implementierung von ePrivatrezept, Überweisung, Einweisung, eHilfsmittelrezept, eHeilmittelrezept usw. ist zeitlich noch nicht vorhersagbar.
Die elektronische Patientenakte ePA soll seit 4/25 laufen und soll ab 10/25 verpflichtend in allen deutschen Arztpraxen verfügbar sein. Hierzu muss man allerdings sagen, dass die Programmierung der ePA weiterhin (6/25) erhebliche Probleme macht und mit deutlichen Verzögerungen - eher Jahre - zu rechnen ist. Zum jetzigen Zeitpunkt (6/25) sind wir nicht in der Lage, die ePA zu befüllen oder zu lesen.